Reparatur und Wartung – Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Reparatur und Wartung – Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Reparatur und Wartung – Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Sie haben einen undichten Heizkörper in Ihrer Mietwohnung? Oder einen tropfenden Abfluss? Das Badezimmer ist ein Trümmerfeld nach dem Wasserrohrbruch? Die Therme lässt Sie im Winter im Stich? Stets stellt sich die Frage: Wer bezahlt den entstandenen Schaden? Wir beantworten, für welche Tätigkeiten der Vermieter und für welche der Mieter aufkommen muss.

Text: Markus Felkel // Foto: fotojog/Istock & Christian Steinbrenner

Ganz wesentlich ist, ob Ihre Wohnung unter den Vollanwendungsbereich oder den Teilanwendungsbereich bzw. gar nicht unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fällt. Denn im Mietrechtsgesetz sind die Pflichten von Mieter und Vermieter definiert.

Welche Pflichten haben Vermieter?

Fällt die Wohnung unter den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) kommt auf den Vermieter eine “eingeschränkte Erhaltungspflicht” zu. Er muss die vermieteten Objekte im “ortsüblichen Standard” instand halten und erhebliche Schäden beseitigen, wenn diese die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner gefährden. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Wasserrohrbruch in der Wohnung

  • undichte Gasleitung in der Wohnung

  • offenliegende Elektroleitung in der Wohnung

  • Schimmelbefall in der Wohnung

  • Aufzug

  • Garten

  • Waschküche

  • Dach

  • Fassade

  • Mauern

  • Stiegenhaus

  • Außenfenster

  • Außentüren

  • Zentralheizung

  • Hausbesorgerwohnung

Der Vermieter hat jedoch nicht die Verpflichtung, die Wohnung über Instandhaltungsarbeiten hinaus zu modernisieren. Umgekehrt hat auch der Mieter kein Recht, Modernisierungsarbeiten einzufordern.

Fällt die Wohnung nur in den Teilanwendungsbereich oder gar nicht unter das Mietrechtsgesetz, gelten die Regeln des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB):

  • Der Vermieter muss die Wohnung auf “eigene Kosten in brauchbarem Stande übergeben und erhalten“.

Klingt nach mehr Pflichten für den Vermieter – allerdings kann dieser die Pflichten im Mietvertrag einschränken bzw. auf den Mieter übertragen.

Welche Pflichten treffen Mieter?

Der Mieter hat die Pflicht, die Einrichtung des gemieteten Objekts zu warten und Schäden zu vermeiden. Unter die Wartung fallen zum Beispiel folgende Tätigkeiten:

  • Heizkörper entlüften

  • Therme warten lassen

  • Silikonfugen bei Fliesen ausbessern

  • die Armaturen der Wasserhähne entkalken

  • den Siphon reinigen

  • Lüften, um Schimmelbefall vorzubeugen

Instandhaltung der Wohnung – konkrete Beispiele:

Der Spülkasten auf der Toilette ist defekt:

Die Reparatur ist nicht Aufgabe des Vermieters. Denn laut MRG ist es kein erheblicher Schaden.

Wie verhält es sich bei einem Unterputzspülkasten?

Bei einem Unterputzspülkasten muss der Mieter die Möglichkeit haben, an die schadhaften Teile zu gelangen. Gelingt dies nicht, weil der Spülkasten eingemauert ist, muss der Vermieter kontaktiert werden.

Tropfender Wasserhahn, defekte Steckdose, kaputter Lichtschalter:

Laut MRG ist der Mieter für die Reparatur verantwortlich.

Wasserrohrbruch – wer bezahlt das aufgestemmte Badezimmer?

Für die Behebung eines Wasserrohrbruchs ist laut Mietrechtsgesetz der Vermieter verantwortlich. Er ist darüber hinaus auch verpflichtet, den alten Zustand wiederherzustellen – zum Beispiel das Bad zu verfliesen.

Undichte Fenster:

Fenster sind Außenfläche – dafür ist laut MRG der Vermieter zuständig.

Kaputter Herd – defekter Geschirrspüler:

Für die Reparatur von kaputten Geräten, die gemeinsam mit der Wohnung gemietet wurden, ist nicht der Vermieter verantwortlich. Die Ausnahme bildet die Therme:

Spezialfall “Therme”:

Bei der Instandsetzung der Therme handelt es sich um einen Sonderfall.

Lesen Sie dazu unseren Beitrag:

     


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Hinweis: Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Blogbeitrag lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt.
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Quelle:
 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531