Haustiere in der Mietwohnung – Welche sind erlaubt?

Haustiere in der Mietwohnung – Welche sind erlaubt bzw. verboten?

Haustiere sind der beste Freund vieler Menschen. Doch nicht jeder Mensch will sie in Wohnnähe haben. Es gibt wohl kaum ein Thema, das die Gemüter in einem Mietshaus mehr hochgehen lässt. Wir gehen der Sache auf den Grund und haben nachgefragt bei unseren Expert*innen für Immobilienmanagement:

🐠 Welche Haustiere darf ich als Mieter halten?
🦜 Dürfen Vermieter grundsätzlich Haustiere verbieten?
🐈 Wann dürfen Vermieter die Haltung untersagen?
🐢 Wie sieht es mit exotischen Tieren aus?
🐶 Kann die Haltung von Tieren zum Kündigungsgrund werden?

Text: Markus Aguilera-Felkel // Titelbild: Victor Zastolskiy/fotolia 

Darf der Vermieter grundsätzlich Haustiere verbieten? Welche Haustiere darf ich als Mieter halten?

Generell haben Mieter*innen das Recht, Haustiere in ihrer Wohnung zu halten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) kippte den Passus aus Mietverträgen, der Vermietern das Recht gab, Haustiere grundsätzlich zu verbieten. Ohne eine sachliche Begründung sind allgemeine Haustierverbote somit hinfällig.

Darf der Vermieter einzelne Tiergattungen ausschließen, zum Beispiel Hunde oder Katzen?

Auch in diesem Fall hat der OGH zugunsten der Mieter entschieden: Ein Vermieter darf für die Haltung von Hunden oder Katzen kein grundsätzlich Verbot aussprechen. 

Und wie sieht es mit Kleintieren aus?

Kleintiere, wie Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Wellensittiche oder Fische – also Tiere, die in Käfigen oder Aquarien gehalten werden – darf der Vermieter nicht verbieten. Sie müssen auch nicht bei Unterzeichnng des Mietvertrags gemeldet werden. Und sie stellen auch keinen Kündigungsgrund dar.

 

©DoraZett/fotolia

Doch der sprichwörtliche "Hund liegt im Detail" – Wann dürfen Vermieter Haustiere verbieten?

Der Vermieter darf Haustiere verbieten bzw. die erteilte Erlaubnis zurückziehen, wenn dafür triftige Gründe vorliegen – zum Beispiel:

  • Wenn die Mitbewohner*innen schützenswerte Interessen haben: Kampfhunde, wenn Kinder im Haus wohnen, oder Katzen, wenn schwere Tierhaar-Allergiker in der Nachbarschaft leben, ...

  • Wenn das Tier die Wohnung bzw. das Haus stark verschmutzt bzw. beschädigt.

  • Wenn das Haustier durch ständige Lärmbelästigung die Lebensqualität der Nachbarn einschränkt, zum Beispiel ein Hund, der permanent jault oder bellt – besonders nach 22 Uhr.

©Kurhan/fotalia

Dürfen exotische Tiere in der Mietwohnung gehalten werden?

Die Haltung von exotischen, gefährlichen oder giftigen Tieren darf der Vermieter untersagen. Insofern sollten Sie vor der Anschaffung einer Schlange oder Spinne das Gespräch mit dem Vermieter suchen und sich ein Okay einholen – am besten schriftlich.

Außerdem gilt es die gesetzlichen Vorgaben zu beachten:

  • Ist die Haltung des Tieres in Österreich überhaupt erlaubt? Dahingehend kann sich die Gesetzeslage übrigens von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

  • Ist eine artgerechte Haltung in einer Wohnung möglich?

  • Generell verboten ist die Haltung von Wildtieren, wie Waschbären, Füchse oder Marder.

Wie viele Haustiere sind pro Haushalt erlaubt?

Eine maximale Anzahl an Tieren gibt es nicht. Zwei Punkte müssen jedoch berücksichtigt werden:

  • der Tierschutz: Es gibt selbstverständlich tierschutzrechtliche Auflagen, wie zB die Fläche, die einem Tier zur Verfügung gestellt werden muss. Manche Tiere müssen auch paarweise oder in Gruppen gehalten werden, zB Wellensittiche. Reptilien sind in Österreich übrigens meldepflichtig: Innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb muss der Tierhalter das Reptil melden bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat. Ab 1. Jänner 2023 ist überdies ein Sachkundenachweis für die Haltung von Reptilien, Amphibien oder Papageien zu erbringen. Der Kurs dauert 4 Stunden und handelt folgende Themen ab: Herkunft, Haltung und Pflege; sicherer Umgang und sichere Verwahrung; rechtliche Bestimmungen → alle Informationen für Wien bzw. die Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie HIER.

  • allgemeine Belästigung: Die Haltung des Tieres darf außerhalb der Wohnung – im allgemeinen Teil des Hauses – zu keiner Schmutz- oder Lärmbelästigung führen bzw. Schäden hervorrufen.


Dürfen Katzen in der Wohnanlage streunen?

Ja, der OGH erkannte das Recht der Katzen an, in einer Wohnhausanlage herumstreunen zu dürfen. Im Gegensatz zu Hunden muss der Katzenkot nicht von den Haltern entfernt werden. Das gilt auch für Parkanlagen oder Gemeinschaftsgärten.

 

© Markus Aguilera-Felkel

Kaution, Miete, Nebenkosten – Darf der Vermieter Kosten verrechnen? 

Vermieter dürfen keine Miete oder Nebenkosten für Haustiere verrechnen. Sie dürfen jedoch nach dem Auszug einen Teil der Kaution einbehalten, wenn das Tier die Wohnung beschädigt hat, zum Beispiel Kratzspuren an Türen bzw. Türstöcken oder Urinflecken am Parkettboden oder angeknabberte Dichtungen.

Können Haustiere zum Kündigungsgrund werden?

Grundsätzlich können, wie oben erwähnt, genau definierte Klauseln in einem Mietvertrag verankert sein. Hält sich der Mieter nicht daran, stellt das einen Kündigungsgrund dar. Weitere Gründe für eine Kündigung können sein:

  • ein Hund, der Tag und Nacht stundenlang bellt

  • ein Tier, das die Wohnung verwüstet bzw. das Haus starkt verschmutzt oder beschädigt

  • ein Hund, der Mitbewohner bedroht oder beißt

  • Verstöße gegen das Tierschutzgesetz:

    • verbotene Tiere werden gehalten, wie zum Beispiel Giftschlangen oder einzelne Spinnengattungen

    • der Lebensraum für das Tier entspricht nicht artgerechter Haltung

 

Abschließend: Muss der Vermieter betreffend Tierhaltung somit um Erlaubnis gefragt werden?

Um keine böse Überraschung zu erleben, raten wir dazu, den Vermieter über die Anschaffung eines Tieres bzw. den Besitz zu informieren – und zwar bevor das Tier gekauft bzw. der Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben wird.

⚠️ TIPP: Erkundigen Sie sich bereis bei der Wohnungsbesichtigung, ob Ihr Haustier in der Wohnung erlaubt ist. Ihre Maklerin bzw. Ihr Makler wird Ihnen dahingehend gerne Auskunft erteilen.

Suchen Sie nach dem Einzug auch den Dialog mit der Nachbarschaft. Das kann Ressentiments abbauen und ein friktionsfreies Zusammenleben in der Hausgemeinschaft fördern.

Beim Thema “Haustiere im Mietshaus” kennen Sie sich nun aus und wissen, wie der Hase läuft
 

Hinweis: Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Blogbeitrag lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt.