Haustiere in der Mietwohnung – Welche sind erlaubt bzw. verboten?
Haustiere sind der beste Freund vieler Menschen. Doch nicht jeder Mensch will sie in Wohnnähe haben. Es gibt wohl kaum ein Thema, das die Gemüter in einem Mietshaus mehr hochgehen lässt. Wir gehen der Sache auf den Grund und haben nachgefragt bei unseren Expert*innen für Immobilienmanagement:
🐠 Welche Haustiere darf ich als Mieter halten?
🦜 Dürfen Vermieter grundsätzlich Haustiere verbieten?
🐈 Wann dürfen Vermieter die Haltung untersagen?
🐢 Wie sieht es mit exotischen Tieren aus?
🐶 Kann die Haltung von Tieren zum Kündigungsgrund werden?
Text: Markus Aguilera-Felkel // Titelbild: Victor Zastolskiy/fotolia
Darf der Vermieter grundsätzlich Haustiere verbieten? Welche Haustiere darf ich als Mieter halten?
Generell haben Mieter*innen das Recht, Haustiere in ihrer Wohnung zu halten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) kippte den Passus aus Mietverträgen, der Vermietern das Recht gab, Haustiere grundsätzlich zu verbieten. Ohne eine sachliche Begründung sind allgemeine Haustierverbote somit hinfällig.
Darf der Vermieter einzelne Tiergattungen ausschließen, zum Beispiel Hunde oder Katzen?
Auch in diesem Fall hat der OGH zugunsten der Mieter entschieden: Ein Vermieter darf für die Haltung von Hunden oder Katzen kein grundsätzlich Verbot aussprechen.
Und wie sieht es mit Kleintieren aus?
Kleintiere, wie Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Wellensittiche oder Fische – also Tiere, die in Käfigen oder Aquarien gehalten werden – darf der Vermieter nicht verbieten. Sie müssen auch nicht bei Unterzeichnng des Mietvertrags gemeldet werden. Und sie stellen auch keinen Kündigungsgrund dar.