©Kurhan/fotalia
Dürfen exotische Tiere in der Mietwohnung gehalten werden?
Die Haltung von exotischen Tieren darf der Vermieter untersagen. Insofern sollten Sie vor der Anschaffung einer Schlange oder Spinne das Gespräch mit dem Vermieter suchen und sich ein Okay holen – am besten schriftlich.
Außerdem gilt es die gesetzlichen Vorgaben zu beachten: Ist die Haltung des Tieres in Österreich überhaupt erlaubt? Dahingehend kann sich die Gesetzeslage übrigens von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Generell verboten ist die Haltung von Wildtieren, wie Waschbären, Füchse oder Marder.
Dürfen Katzen in der Wohnanlage streunen?
Ja, das Oberste Gericht erkannte das Recht der Katzen an, in einer Wohnhausanlage herumstreunen zu dürfen. Im Gegensatz zu Hunden muss der Katzenkot nicht von den Haltern entfernt werden. Das gilt auch für Parkanlagen oder Gemeinschaftsgärten.
Was tun gegen Katzenkot im Garten?
Wir haben 5 Tipps gegen stinkenden Häufchen in Ihrem Garten-Beet:
-
Schützen Sie Ihren Garten mit einer dichten Dornen-Hecke: Katzen sind ausgezeichnete Springer, aber auch schlaue Tiere. Meistens haben sie bereits stechende Erfahrung gesammelt mit dornigen Hecken und werden diese meiden. Wichtig: Die Hecke muss bis zum Boden reichen.
-
Ultraschall vertreibt ungebetene Gäste: Im Fachhandel werden Ultraschall-Geräte angeboten, die Katzen, aber zum Beispiel auch Mader, verjagen. Der Vorteil: Der hohe Ton ist nur Tieren unangenehm. Das menschliche Gehör kann ihn nicht wahrnehmen.
-
Duftstoffe gegen Katzenbesuche: Sogenannte Katzen-Repellents verbreiten Düfte, die den Stubentigern unangenehm sind. Allerdings müssen diese regelmäßig gesprüht oder gestreut werden, da die Wirkung nachlässt – vor allem nach einem Regen.
-
Viele Katzen sind wasserscheu: Mit einer Kinder-Wasserspritze können sie die felligen Gäste vertreiben, ohne diese zu gefährden.
-
Katzenklo installieren: Legen Sie ein Katzenklo an – am besten an einem sonnigen Ort. Pflanzen Sie noch Katzenminze um das Klo. Der angenehme Duft wird Katzen zum Katzenklo locken.
Wie sieht es mit Hundekot in der Stadt aus?
Abhängig von der kommunalen Gesetzeslage muss Hundekot von den Haltern entfernt werden – frei nach dem Motto: Das Gackerl ins Sackerl. Eine Zuwiderhandlung kann zB in Wien mit einem Bußgeld von 50,- Euro bestraft werden. Im Falle einer Anzeigen kann es sogar bis zu 2.000 Euro teuer werden.
In Wien können Gratis-Sackerl aus sogenannten Hundekotsackerlspendern entnommen werden. 3600 Stück hat die Stadtverwaltung aufgestellt – auf diesem Plan sind diese vermerkt. In 25.000 Papierkörben können die gefüllten Sackerl wieder entsorgt werden.