Förderungen für „Raus aus Gas“ – kann auch das Gründerzeithaus profitieren? – ein Gastbeitrag von Mag. Doris Wirth
Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Da der Gebäudebestand für rund 40 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, bedarf es umfangreicher Investitionen, insbesondere des privaten Sektors. Die allseits diskutierte EU-Taxonomie-Verordnung wurde erlassen, um eine Renovierungswelle im Bestand auszulösen und die privaten Investitionen in Tätigkeiten zu lenken, die zur Klimaneutralität beitragen. Sie soll den Übergang beschleunigen und den Begriff „Nachhaltigkeit“ transparent machen.
Text: Mag. Doris Wirth // Fotos: Christian Steinbrenner
Das ist die politische Seite, die aus Klimaschutzgründen einen raschen Ausstieg aus fossilen Energieträgern verlangt. Die andere Seite ist die realpolitische: die derzeitigen Krisenherde in Osteuropa und im Nahen und Mittleren Osten verteuern fossile Energie in einem Maße, wie sich das Klimaschützer schon vor Jahren gewünscht hätten, und die Amortisationszeiten von Investitionen in Alternativenergien drastisch zu verkürzen.
Die Situation ist an vielen Ecken bereits prekär: Industrie und Haushalte stöhnen unter der Preisentwicklung, dieser Tage meldete sogar Wien Energie Zahlungsschwierigkeiten in Milliardenhöhe an aufgrund der hohen Einkaufspreise für Energie.
Der Umstieg auf regenerative Energieträger ist ein Gebot der Stunde.
In Großstädten werden Haushalte vor allem mit Erdgas als Energieträger für Heizung- und Warmwasser versorgt. Für den Umstieg auf regenerative Energieträgern ist zum einen die technisch-finanzielle, zum anderen aber auch die wohnrechtlich-soziale Machbarkeit zu prüfen. Denn die Kooperation von Eigentümer:innen, Wohnungseigentümer:innen, Mieter:innen und Behörden ist die Basis für eine erfolgreiche Umrüstung. Letztlich kommen auch die Förderstellen ins Spiel, handelt es sich doch meist um Investitionen, die vor dem steuerlich-technischen Abschreibungszeitraum vorhandener Wärmeerzeugungsanlagen getätigt werden sollen. Und die Förderstellen fordern vollständige Projektanträge mit der Unterschrift der jeweiligen Nutzer und Eigentümer.
Förderangebote – was trifft für meine Liegenschaft zu?
Derzeit gibt es eine große Zahl an Förderangeboten, die als Lenkungseffekte zum Klimaschutz beitragen sollen. Zu unterscheiden sind Bundes- und Landesförderungen, die teils auch kombiniert werden können. Die Mehrzahl der Förderrichtlinien setzen eine überschlägige Machbarkeitsstudie voraus, damit die Förderansuchen ausgefüllt werden können. Idealerweise beinhaltet die Machbarkeitsstudie auch die Frage, welche Förderinstrumente für die betrachtete Liegenschaft geeignet sind und enthält einen Wegweiser, wann welche Förderung einzureichen ist. Unten ist eine Auswahl von Förderinstrumenten mit der zugehörigen Web-Adresse und dem jeweiligen Schwerpunkt der Förderung gelistet.
Der Energieausweis als erste Orientierung
Wichtige Voraussetzung für fast jedes Förderungansuchen ist die Vorlage eines aktuellen und richtigen Energieausweises, jeweils vor und nach der Umrüstung. Auch die Finanzierungsinstitute verlangen Energieausweise, um einschätzen zu können, ob es sich um eine grüne Investition entsprechend der EU-Taxonomie-Verordnung handelt. Der Energieausweis weist nach der Umrüstung jedenfalls einen wesentlich niedrigeren Anteil an nicht-regenerativem Primärenergiebedarf und einen wesentlich niedrigeren CO2-Verbrauch aus.
Hausaufgaben vor dem Förderansuchen
Vor dem Förderantrag gilt es die eigenen Hausaufgaben zu machen und unter anderem die folgenden Fragen zu beantworten:
📌 Welche alternativen Energiequellen kommen für mein Objekt in Frage? Exemplarische Aufzählung: Wärmepumpen (zentral oder dezentral), Fernwärme, Grünes Gas, Erdwärme, Sonnenenergie, Pellets oder Hackschnitzel etc.
📌 Ist das erforderliche zusätzliche Raumangebot vorhanden? Wie kann der Leitungsverlauf erfolgen? Sind Umbauarbeiten in den Wohnungen notwendig? Gibt es die Möglichkeit für Tiefenbohrungen, für einen Energiekorb oder einen Flächenkollektor im Hof oder im Garten?
📌 Welche bautechnischen Maßnahmen können den Heizwärmebedarf senken? Können Kellerdecke und die oberste Geschoßdecke thermisch verbessert werden? Welche Fassadenteile können sinnvoll und kostengünstig gedämmt werden? Wie kann der U-Wert der Fenster verbessert werden? Kann ein außenliegender Sonnenschutz angebracht werden, um den Kühlbedarf im Sommer zu verringern? Wie kann die sommerliche Überwärmung im Dachgeschoß verhindert werden?
Auswahl an Fragen zur Kostenrechnung und Finanzierung:
📌 Welche Einsparungsmöglichkeiten gibt es bei der jeweiligen Umstellung bzw. ab wann rechnet sich diese? Bei den derzeitigen Preisen sind die Amortisationszeiten bei vielen Projekten halbiert, verglichen mit Berechnungen vor dem Februar 2022.
📌 Was kostet mich als Mieter/Eigentümer die jeweilige Umstellung bzw. legitim ist auch die Frage: Wer zahlt was an den Umrüst- und Anschaffungskosten und wer ist an den Betriebs- Wartungs-, Prüf- und Instandhaltungskosten beteiligt?
📌 Welche Fördermöglichkeiten gibt es zu den einzelnen Alternativen? Können Förderungen kombiniert werden, und wenn ja, welche? Wo und wie wird eingereicht? Ist die Förderung endfällig und muss vorfinanziert werden?