Energieausweis – Was beinhaltet er? Wann benötigt man ihn? Wer stellt ihn aus?

Energieausweis – Was beinhaltet er? Wann benötigt man ihn? Wer stellt ihn aus?

Was genau ist ein Energieausweis? Wir haben das Thema unter die Lupe genommen und bei unserem Immoilienmanagement nachgefragt.

Text: Markus Aguilera-Felkel // Titelbild: gina sanders/fotolia

Wer kauft schon gerne die sprichwörtliche “Katze im Sack”. Das trifft auch auf das Mieten oder den Kauf von Wohnungen, Häusern und Geschäftslokalen zu:

  • Wie ist der thermische Zustand des Objekts?

  • Und vor allem, wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für Warmwasser und Heizung?
     

Was ist ein Energieausweis?

Er ist ein Typenschein für eine Wohnung oder ein Gebäude. Er gibt Aufschluss über den Energieverbrauch und die grundsätzliche thermische Qualität des Objekts. Er bildet die sogenannten Energiekennzahlen ab, die den Energiebedarf pro Quadratmeter beheizter Fläche wiedergeben. Daraus lässt sich der zu erwartende Verbrauch für Warmwasser und Heizung hochrechnen.

Ein wesentliches Kriterium bei der Berechnung fällt der Bausubstanz zu:

  • Wie ist es um die Dämmung von Dach und Mauern bestellt?

  • Sind die Fenster und Türen isoliert?

  • etc.

Weiters bewertet der Energieausweis die Effizienz der Haustechnik und den Effekt des genutzten Energieträgers (Gas, Öl, Solar, etc) auf die Klimaerwärmung.

Warum stimmt die Hochrechnung nicht mit den tatsächlichen Ausgaben überein?

Der tatsächliche Energieverbrauch ist auch abhängig:

  • von den vorherrschenden klimatischen Bedingungen – heißer Sommer, kalter Winter

  • und vom persönlichen Nutzerverhalten

Klassifizierung und Gültigkeit

Die Klassifizierung erfolgt in Energieeffizienzklassen, die von A++ (grün = geringe Energiekosten) bis G (rot = sehr hohe Energiekosten) reichen. Die genauen Richtlinien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da der Energieausweis in Österreich den Landesgesetzen unterliegt. Er hat jedoch bundesweit eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Gesetzliche Pflichten bei Vermietung, Verpachtung & Verkauf

Der Vermieter, Verpächter oder Verkäufer muss Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Das gilt nicht nur für Häuser und Wohnungen, sondern auch für Geschäftslokale. Grundsätzlich muss über den energetischen Zustand des Objekts bereits im Inserat informiert werden. Wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt, muss der Energieausweis ausgehändigt werden. Der Verstoß gegen dieses sogenannte Energieausweis-Vorlage-Gesetzkann gewährleistungs-, schadenersatzrechtliche bzw. verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen haben.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Die Berechtigung zur Ausstellung haben u.a.: Elektrotechniker, Heizungstechniker, Gas- und Sanitärtechniker, Baumeister, Zimmermeister, Lüftungstechniker, Kälte- und Klimatechniker oder Architekten. Die Preise hängen sehr von der Beschaffenheit des Gebäudes ab – variieren aber auch von Anbieter zu Anbieter.


Hinweis: Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Blogbeitrag lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt.


Quelle: Wienenergie