Die k. u. k. Hoflieferanten in Wien

k.u.k. Hoflieferanten in Wien, Foto: Markus Aguilera-Felkel, aguilera.at

Die k. u. k. Hoflieferanten in Wien


Der Kaiserhof als Wirtschaftsfaktor – Die Versorgung des Kaiserhofs in Wien und seines zahlreichen Gefolges mit umfangreichen Dienstleistungen und Waren stellte besonders in der Zeit bis zum 18. Jahrhundert große organisatorische Anforderungen, denn bis dahin konnte man nicht einfach in Geschäften einkaufen.

Text: Dr. Ingrid Haslinger // Fotos: Markus Aguilera-Felkel

Bisweilen waren mehr als 2.000 Personen (Hofstaat, Dienerschaft) zu versorgen. Deshalb gab es bis zur Zeit Kaiser Karls VI. (1685–1740) angestellte Hofhandwerker (Juweliere, Federschmucker, Wachszieher, Wagenmeister, Schneider, Schuster, Tischler, Tapezierer, Schwertfeger, Vergolder, Sattler, Rauchfangkehrer etc.) sowie Personen, die die Versorgung des Hofs mit Lebensmitteln sicherstellten. Dazu zählten der Hofzuschrotter (Hoffleischhauer, verantwortlich für Einkauf, Schlachtung und Zerlegung des benötigten Viehs), der Hoffischer (Fischfang in der Donau und Behandlung der zugekauften Fische, Austern und Krebse), der Hofbäcker (zuständig für das Backen von Brot, Semmeln, Kipfeln, Salzstangeln), der Hofkellermeister (verantwortlich für Getränke, v. a. Weine, deren Lagerung und Verschnitt) sowie der Hofzehrgadener (betraut mit der Verwaltung aller eingekauften Vorräte und der Weitergabe von Vorräten an Küche und Zuckerbäckerei).

Die „Hofbefreiten“

Der finanzielle und bürokratische Aufwand, den die oben erwähnten, bei Hof angestellten Professionisten verursachten, war enorm. Deshalb beschloss man bei Hof im Laufe des 18. Jahrhunderts, diese Dienstleistungen auszulagern. Nur der Hofkellermeister und der Hofzehrgadener blieben bei Hof angestellt. Aufträge für Lieferungen wurden an bürgerliche Handwerker und Handelsleute vergeben. Allerdings musste man sich seitens des Hofs der Zuverlässigkeit dieser Personen versichern. Aus diesem Grund erhielten die beauftragten Handwerker und Handelsleute Privilegien, die andere Vertreter ihres Standes nicht genossen, beispielsweise die Befreiung von verschiedenen Abgaben und Steuern. Sie durften Straßen benutzen, auf denen sonst nur Großhändler und bürgerliche Handels- und Gewerbeleute reisen konnten (Semmeringstraße!). Überdies war ihnen gestattet, ihre Waren auch auf dem lokalen Markt anzubieten. Diese Bevorzugung einiger Handwerker und Handelsleute führte zu Konflikten unter den Berufsgenossen und gelegentlich sogar zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Dies veranlasste den Hof, den betreffenden Personen Passbriefe auszustellen, in denen ihnen die Benutzung sämtlicher Land- und Wasserstraßen und die Freiheit von Maut, Zöllen und Aufschlägen garantiert wurden – so entstand die Bezeichnung „Hofbefreite“. Eine besondere Gruppe von Personen waren die „Hofjuden“. Für sie galten die damals bestehenden Judengesetze nicht, sie mussten den Judenstern nicht tragen, zahlten keine Abgaben und durften ihre Waren auf Wochen- und Jahrmärkten anbieten.
 

Die Hoflieferanten

Das Hofbefreitenwesen stellte jedoch nicht die ideale Lösung für die Bedürfnisse eines nun stationären Hofs dar. Immer mehr konnte man auf entsprechende Gewerbetreibende in Wien zurückgreifen, denn die Anzahl der Geschäfte und ihr Angebot nahmen ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stark zu. Deshalb versuchte der Hof nun, bürgerliche Gewerbetreibende durch Vergabe des Hoftitels anstelle von Privilegien enger zu binden. Die Bezeichnung Hoflieferant findet sich zum ersten Mal im Hofkalender des Jahres 1782. Der Titel „k. k. Hoflieferant“ (ab 1868 „k. u. k. Hoflieferant“) brachte dem Inhaber eines Geschäftes Prestige ein; Hoflieferungen waren aber damit nicht unbedingt verbunden. Doch der Titel signalisierte, dass die Waren oder Dienstleistungen des Titelinhabers den Ansprüchen des Kaiserhofs genügen würden, was einen Wettbewerbsvorteil darstellte. Denn auch Adel und aufstrebendes Bürgertum wollten dort Kunden sein, wo die kaiserliche Familie einkaufen ließ.

Die Grundbedürfnisse des Hofs

Neben dem Hofjuwelier (Betreuung der Kronjuwelen und des Schmucks der weiblichen Mitglieder des Hauses Habsburg) und dem Hofsilberarbeiter (Herstellung der Bestecke und Tafelservice aus Silber, Vermeil oder Gold) sowie dem Hofbronzearbeiter (Anfertigung von Tafelaufsätzen, Leuchtern, Vasen etc.) waren auch jene Hoflieferanten von großer Bedeutung, die für das leibliche Wohl der kaiserlichen Familie sorgten: Delikatessen- und Gemüsehändler, Hoföbstler, Lieferanten für Milch, Eier und Käse, Hofbäcker, Hofzuschrotter, Hoffleischselcher etc. Ursprünglich war der Großteil der Lieferanten in Wien an- gesiedelt. Mit den Aufenthalten von Mitgliedern der kaiserlichen Familie an anderen Orten (Prag, Budapest, Ischl) wurden dort ebenfalls Hoflieferanten ernannt.

Hoftitelregulativ

Im Jahr 1848 sah sich das Obersthofmeisteramt des Kaisers veranlasst, die Wiener Hoflieferanten zu überprüfen. Dies geschah, um festzustellen, ob sie sich am revolutionären Geschehen beteiligt hatten. Ein weiterer Grund für diese Überprüfung bestand darin, dass viele Gewerbetreibende an ihrem Geschäft ein Schild anbrachten, das sie als Hoflieferant auswies; etliche davon lieferten zwar tatsächlich an den Hof, hatten aber den Hoftitel nicht offiziell verliehen bekommen. Ab jener Zeit galt: Jeder, der meinte, die Ernennung zum Hoflieferanten zu verdienen, musste ein Gesuch an das Obersthofmeisteramt richten, in dem er sich persönlich vorstellte und die Gründe vorbrachte, die ihn für den Hoftitel würdig machten. Seine Angaben wurden von der Polizeidirektion und der Handelskammer überprüft und an das Obersthofmeisteramt weitergegeben.

Die „Inflation“ des Hoftitels

Im Laufe des 19. Jahrhunderts bewarben sich um den Hoftitel immer mehr Gewerbetreibende, die weder in der unmittelbaren Nähe des Hofs angesiedelt waren noch die Aussicht hatten, jemals an den Hof zu liefern. Durch Erlangung des Hoftitels wollten sie sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. So kam es, dass auch Firmen in New York (Tiffany, Steinway & Sons) oder Tokio (ein Fotograf) den Hoftitel erhielten. Außerhalb der Monarchie gab es k. u. k. Hoflieferanten auch in Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und in den Niederlanden. Am Ende der Monarchie zählte man schließlich Hunderte Hoflieferanten.

lobmeyr wien, Foto: Markus Aguilera-Felkel, aguilera.at

Die Hoftiteltaxe

Am 19. Mai 1877 wurde durch ein Allerhöchstes Handschreiben (= Schreiben des Kaisers) die Hoftiteltaxe eingeführt. Dies bedeutete, dass jeder neu ernannte Hoflieferant eine Gebühr erlegen musste, bevor sein Dekret ausgestellt wurde. Vom Wiener Hof wurde das Geld einerseits für den Katastrophenfonds verwendet, aus dem Menschen, die von Naturereignissen (Brände, Überflutungen, Muren- und Lawinenabgängen) betroffen waren, finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Der andere Teil des Geldes wurde dem Museum für Kunst und Industrie (heute: MAK) überlassen, um kunstgewerbliche Gegenstände anzukaufen oder vielversprechende Künstler zu fördern.

Die Verleihungsbedingungen

Prinzipiell musste jeder Bewerber für den Hoftitel persönlich und politisch integer sein und als unbescholten gelten. Geordnete familiäre Verhältnisse und Schuldenfreiheit waren Grundbedingungen. Vorzugsweise wünschte der Hof, dass der angehende Hoflieferant katholischer Konfession sei, doch viele erfolgreiche Wiener Geschäftsleute stammten aus Deutschland und waren evangelisch (Backhausen, Bakalowits, Weisshappel etc.). Im Gesuch, das mit einer Stempelmarke versehen sein musste, war der Antragsteller verpflichtet, seine persönlichen Umstände (Nationalität, Alter, Stand) bekanntzugeben. Ebenso musste er seinen Umsatz und seine Steuerleistung offenlegen. Hilf- reich war auch der Hinweis auf eine karitative Tätigkeit. Wurde die Ernennung gutgeheißen, musste der Antragsteller die Hoftiteltaxe bezahlen. Erst nach Vorlage des Belegs stellte das Obersthofmeisteramt das Dekret für die Erlaubnis zum Führen des Hoftitels aus. Wenn Witwen (Sacher, Weisshappel) ihren Ehemännern im Geschäft nachfolgten, mussten sie erneut um den Titel ansuchen. Waren Kinder vorhanden, so waren die Witwen verpflichtet, einen gut beleumundeten Vormund anzuführen.

Der Kammerlieferant

Eine Steigerung im Prestige des Hoflieferanten war die Ernennung zum „Kammerlieferanten“. Bei Hof hatten fremde Personen nur zu bestimmten Bereichen und Räumlichkeiten Zutritt. In die inneren Appartements – die Intimsphäre der kaiserlichen Familie – hatten sie keinen Zutritt. Doch manche Arbeiten und Leistungen mussten auch in diesen Gemächern verrichtet werden. So konnte man große Uhren beispielsweise nur an Ort und Stelle warten oder reparieren (Kammeruhrmacher). Der Schmuck der Kaiserin (oder einer Erzherzogin), den sie für Bälle, Empfänge etc. benötigte, wurde in ihrem Appartement gereinigt oder neu gefasst; dazu musste der Juwelier in die Hofburg kommen (Kammerjuwelier). Eine heikle Sache waren die Festgarderoben der Damen; sie konnten nicht einfach in einen Salon gehen und gustieren. Stoffe und Modellzeichnungen wurden in die Hofburg gebracht, Maß genommen und Anproben vorgenommen (Kammerschneiderin). Prinzipiell galten für Kammerlieferanten dieselben Bedingungen wie für die „einfachen“ Hoflieferanten. Voraussetzung für den Kammertitel war allerdings der bereits erlangte Hoflieferantentitel. An ihren Geschäftsportalen mussten die dazu berechtigten Personen folgendes Schild anbringen: K. u. k. Hof- und Kammerlieferant; sie führten das persönliche Wappen des Kaisers mit dem Wahlspruch Viribus unitis. Die Geschäftsschilder von Hoflieferanten hingegen zeigten den kaiserlichen Doppeladler (und – laut Statuten des Obersthofmeisteramts für den Hoftitel – auch das Wappen der Länder Ungarns mit der heiligen Stephanskrone).

Demel Wien, Foto: Markus Aguilera-Felkel, aguilera.at

Die „inoffiziellen“ Titel

Generell wurden Hoftitel vom Obersthofmeisteramt Allerhöchst Sr. k. u. k. Apostolischen Majestät verliehen. Der Kaiser selbst nahm darauf kaum jemals Einfluss. Es gab aber auch sogenannte inoffizielle Hoftitel, die von einem Mitglied der kaiserlichen Familie – taxfrei – von sich aus an einen Gewerbetreibenden verliehen wurden. Diese Personen mussten folgenden Titel führen: Hoflieferant/Kammerlieferant Seiner/Ihrer k. u. k. Hoheit des Erzherzogs/der Erzherzogin NN. So wurde beispielsweise der Oberösterreicher Anton Rumpelmayer, der an der Côte d’Azur und in Aix-les-Bains Zuckerbäckereien führte, von Kaiserin Elisabeth (1837–1898) zu ihrem Hoflieferanten ernannt.

Der Verlust des Hoftitels

Der Hoftitel erlosch mit dem Tod des Gewerbeinhabers (sein Nachfolger musste erneut ansuchen) oder mit Löschung der Firma. Auch ein Wechsel des Geschäftsgegenstandes oder die Übersiedlung ins Ausland zog den Verlust des Titels nach sich. Zu weiteren Ursachen für den Verlust des Titels zählten der Konkurs des Firmeninhabers oder die Übertragung der Firma an jemand anderen. Das Obersthofmeisteramt hatte überdies die Möglichkeit, einer Person den Hoftitel zu entziehen. Dies geschah, wenn der Betreiber das Geschäft nicht mehr persönlich und aufrecht betrieb, wenn die Solidität fehlte oder wenn die Firma nicht angemessen etabliert (= eingerichtet) war. Entziehungsgründe waren weiters auch Umstände, die dem Ansehen des Hoftitels schadeten, oder wenn auf dem Firmenschild ein falscher Wortlaut stand. Einem Wiener Bäcker in der Innenstadt wurde 1915 der Hoftitel entzogen, weil er für seine zahlungskräftige Klientel Weißbrot und Semmeln buk; dies war damals aus Rationierungsgründen streng verboten. – In jedem dieser Fälle zahlte das Obersthofmeisteramt die Hoftiteltaxe nicht zurück.
 

Hoflieferanten heute

Mit den Habsburgergesetzen und der Abschaffung eines Hofes wurde der Hoftitel in den Jahren 1918/19 obsolet. Die einschlägigen Geschäftsschilder wurden damals aus Angst vor aufgebrachten Republikanern abmontiert. Heute bezeichnen sich manche dieser Firmen wieder als „k. u. k. Hoflieferant“ oder „ehemaliger k. u. k. Hoflieferant“. Dazu zählen Stiebitz/Schwarzes Kameel, Demel, Gerstner, Heiner, Sluka, Sacher (Delikatessen), Imperial (Weinhandel), Wimberger (Weinhandel), Kranner (Wäsche), Mörtinger (Baumeister), Lobmeyr (Glasservice), Berndorf/Krupp (Alpacca-Geschirre und Bestecke), Nägele & Strubell (Parfumeure) und einige andere Firmen.

AUTORIN
Dr. Ingrid Haslinger
Kunde: Kaiser, Die Geschichte der ehemaligen k. u. k. Hoflieferanten, Wien 1996


Diesen Beitrag haben wir unserem Wohnungsatlas (Ausgabe 2019) entnommen.