Thermenwartung
Wer bezahlt?
Sind die Vermieter:innen oder Mieter:innen
für die Wartung verantwortlich?
Die Heizperiode steht „vor der Tür“ und spätestens jetzt sollten Sie Ihre Therme warten lassen, um die Effizienz zu steigern und die Kosten zu senken. Außerdem verlängert die jährliche Wartung durch einen Fachmann die Lebensdauer des Gerätes. Doch wer ist für die Thermenwartung eigentlich verantwortlich? Mieter oder Vermieter?
Wir haben nachgefragt bei Mag. Christoph Schmid – unserem Abteilungsleiter Immobilienverwaltung Wohnen.
Seit März 2015 ist das Thema Wärmebereitungsgeräte gesetzlich geregelt:
- Die Kosten für die Wartung trägt die Mieterin bzw. der Mieter.
- Die Kosten für die Erhaltung übernimmt die Vermieterin bzw. der Vermieter.
- Doch wo liegt der Unterschied?
Was versteht man unter Thermenwartung?
Unter die Wartung fallen die Reinigung und Funktionsüberprüfung der Therme durch einen Installateur. Das beinhaltet auch den Austausch von Verschleißteilen. Die Kosten, die dabei anfallen, dienen der Lebenserhaltung des Gerätes. Somit sind sie vom Mieter zu übernehmen.
Welche Tätigkeiten fallen konkret darunter?
- Funktionsüberprüfung: Sämtliche Funktionen der Therme werden überprüft.
- Reinigung des Zünd- sowie Hauptbrenners und des Wärmetauschers: Die Therme wird trocken oder nass gereinigt – je nach Verschmutzungsgrad.
- Überprüfung des Wasserdrucks
- Austausch von Verschleißteilen: zum Beispiel Dichtungen
- Optimierung der Heizeinstellungen: Das garantiert ein effizientes Heizen und senkt die Heizkosten!
- Abgasmessung: Diese muss gesetzlich alle 5 Jahre erfolgen.
Hat der/die Mieter:in eine Wartungspflicht?
Ja, wenn eine Therme zum Zeitpunkt der Anmietung im Objekt vorhanden ist. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag geht der Mieter auch die gesetzlich vorgeschriebene Wartungsverpflichtung ein.
Unser Tipp: Sämtliche Wartungsbelege sollten aufbewahrt werden, um dem Vermieter gegenüber belegen zu können, dass die Therme sorgfältig und regelmäßig serviciert wurde.
Wie oft ist eine Thermenwartung notwendig?
Einmal jährlich. Spätestens jedoch im Zweijahresrhythmus. Das hängt vom Gerät ab.
Achtung: Wer gegen die regelmäßige Wartung der Therme verstößt, kann mit einer Strafe von bis zu 7.300,- Euro belegt werden.
Was fällt unter die Erhaltung der Therme? Und wer übernimmt die Kosten dafür?
Sind bei der Wartung Schäden offenkundig geworden, die über den Verschleiß hinausgehen und größere Reparaturen erfordern, müssen Maßnahmen zur Thermenerhaltung ergriffen werden. Die Kosten dafür sind vom Vermieter zu übernehmen. Das beinhaltet selbstverständlich auch den kompletten Austausch des Gerätes. Der Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden, damit dieser die Reparatur einleiten kann.
Wie verhält es sich bei Gefahr in Verzug?
Wenn an einem kalten Wintertag der Vermieter nicht erreichbar ist und/oder keine andere Heizmöglichkeit vorhanden ist, kann der Mieter die Reparatur selbst in Auftrag geben. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten nachträglich zu übernehmen.
Kann der Fall eintreten, dass der Mieter für den Erhalt der Therme aufkommen muss?
Ja, wenn der Mieter die Therme zu einem späteren Zeitpunkt auf eigene Kosten einbauen hat lassen. Dann unterliegt sie nicht dem Mietvertrag. Folglich ist der Mieter sowohl für die Wartung als auch für den Erhalt der Therme verantwortlich.
Text
Markus Aguilera-Felkel
Foto
iStock/ AndresVictorero