Grundbuch – Grundbuchauszug – Grundbucheintrag

Grundbuch – Grundbuchauszug – Grundbucheintrag

 

Was ist ein Grundbuch? Wozu dient es? Wie können Sie sich eintragen lassen? Und wie gelangen Sie zu einem Grundbuchauszug? Fragen, die Sie beim Kauf einer Immobilie beschäftigen werden und die wir für Sie beantworten wollen:

 

Was ist das Grundbuch?

 

Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis. Es wird von den Bezirksgerichten geführt und beinhaltet die Besitzverhältnisse aller Liegenschaften in Österreich.

Es besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Das Hauptbuch beinhaltet u.a.:

  • die Grundstücke, die zu einer Liegenschaften gehören
  • die Eigentümer der Liegenschaft sowie der Grundstücke und der Immobilien auf der Liegenschaft. (Eine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen.)

Das Hauptbuch gibt aber auch Auskunft über Hypotheken, die auf einer Liegenschaft bzw. einem Grundstück liegen.

Jede Liegenschaft besitzt eine eigene Urkundensammlung, in der zum Beispiel

  • Kaufverträge,
  • Wohnungseigentumsverträge,
  • Darlehensverträge oder
  • Heiratsurkunden

aufbewahrt werden.

 

Wann sollten Sie sich einen Grundbuchauszug organisieren?

 

Wenn Sie beabsichtigen, eine Wohnung zu kaufen, sollten Sie spätestens vor dem Legen des Kaufanbots Einsicht in das Grundbuch nehmen und überprüfen:

  • Liegt eine Hypothek auf der Wohnung?
  • Ist der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer?
  • Stehen noch andere Mehrheitseigentümer im Grundbuch?

 

Wie können Sie Einsicht nehmen?

 

Prinzipiell kann jeder Einsicht in das Grundbuch nehmen. Sie können dies am Bezirksgericht tun oder über das Internet, wenn Sie nach “Grundbuchauszug online” suchen.

Falls Sie aber ohnehin beabsichtigen die Wohnung zu kaufen, kann auch Ihr Notar oder Anwalt einen Grundbuchauszug besorgen.

Informationen zu den Gebühren, die Sie für die Abfrage entrichten müssen, finden Sie HIER.

 

Wie funktioniert der Grundbucheintrag?

 

Bevor die sogenannte Verbücherung – also der Eintrag in das Grundbuch – stattfindet, müssen:

  • etwaige Pfandrechte (Hypotheken) gelöscht werden – außer der Käufer übernimmt diese
  • die Grunderwerbssteuer bezahlt werden – 3,5% vom Kaufpreis

Dann kann um die sogenannte Einverleibung des Eigentumrechts an einer Liegenschaft angesucht werden.

Wir empfehlen, beim Grundbucheintrag die Hilfe eines Notars oder Anwalts in Anspruch zu nehmen. Denn der Verfahrensablauf ist diffizil und formstreng hinsichtlich der Abfassung des Einverleibungsantrags.

 

Was kostet der Eintrag in das Grundbuch?

 

  • Eingabengebühr für das Grundbuchgesuch: 44 Euro
    Wenn die Antragstellung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt: 62 Euro
  • Gebühr für die Eintragung: 1,1 Prozent vom Kaufwert.
  • Eintragung von Pfandrechten ins Grundbuch: 1,2 Prozent des Pfandbetrages

 


 

Mehr zu den Nebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen, lesen Sie hier:

 

Die Nebenkosten