Barrierefreiheit
Stand: Oktober 2025
Erklärung zur Barrierefreiheit für www.otto.at
OTTO Immobilien ist bestrebt, seine Website www.otto.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BaFG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.
Da derzeit keine gesetzliche Verpflichtung für private Dienstleistungsunternehmen ohne direkten Vertragsabschluss besteht, erfolgt diese Erklärung freiwillig und dient der Transparenz gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.otto.at ist teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie mit dem europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Ein automatischer Accessibility-Check im Oktober 2025 (durchgeführt mit AccessibilityChecker.org) ergab einen Zugänglichkeitswert von 41 Prozent.
Damit besteht in mehreren Bereichen Verbesserungsbedarf.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit bestehen Einschränkungen in folgenden Bereichen:
- Fehlende oder fehlerhafte ARIA-Rollen in Navigationselementen
- Teilweise unzureichende Farb- und Kontrastverhältnisse
- Unvollständige Überschriften-Hierarchie (zum Beispiel H5 ohne semantischen Bezug)
- Fehlende Landmark-Definitionen
- Buttons ohne sprechende Namen (zum Beispiel Burger-Menü)
Diese Barrieren können insbesondere Nutzer:innen mit Seh- oder motorischen Beeinträchtigungen sowie Screenreader-Anwender:innen betreffen.
Maßnahmen zur Verbesserung
OTTO Immobilien arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.
Geplante beziehungsweise laufende Maßnahmen umfassen:
- Ergänzung fehlender ALT-Texte
- Überarbeitung der Überschriftenstruktur
- Prüfung und Optimierung von Farben und Kontrasten
- Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente (zum Beispiel Hausverwaltungsformulare)
- Schulung der Content-Verantwortlichen
- Überarbeitung von Formular- und Navigationselementen
- Interner Workshop + Bildung einer Arbeitsgruppe
Ein erneuter Audit ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Information über die Konformität (gemäß § 14 Abs. 2 BaFG in Verbindung mit Anlage 3)
Prüfkriterium | Erfüllt | Teilweise erfüllt | Nicht erfüllt |
---|---|---|---|
Wahrnehmbarkeit (WCAG 1) | ✔ | ||
Bedienbarkeit (WCAG 2) | ✔ | ||
Verständlichkeit (WCAG 3) | ✔ | ||
Robustheit (WCAG 4) | ✔ |
Bewertungsmethode: automatischer Online-Test (AccessibilityChecker.org)
Bewertungszeitraum: Oktober 2025
Bewertung durch: interne Prüfung und automatisierter Test
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Barrierefreiheit und bemühen uns, auftretende Probleme zeitnah zu beheben.
Bitte senden Sie eine Beschreibung der Barriere sowie einen Link zur betroffenen Seite an:
barrierefreiheit@otto.at
OTTO Immobilien GmbH, Riemergasse 8, 1010 Wien
Hinweis
Diese Barrierefreiheits-Erklärung wurde am 10. Oktober 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag überprüft. Sie basiert auf einem automatisierten Audit mit AccessibilityChecker.org und dient als freiwillige Transparenzmaßnahme gemäß den Vorgaben des BaFG.