Wohnfläche:

541,00 m2

Zimmer:

8

Lift:

Nein

Stellplätze:

Nein

Badezimmer:

4

WCs:

4

Balkon:

Nein

Terrasse:

Ja

Kellerabteil:

Nein

Barrierefrei:

Nein

Bezugsfertig:

nach Vereinbarung

Kaufpreis: 

€ 4.775.000,00

Provision: 

3% des Kaufpreises zzgl. 20% Ust

HWB:

in Ausarbeitung

Beschreibung

Pittoreske Villa in Wien/Mauer

Die Familienvilla in bester Villenlage von Mauer wurde 1981 von den derzeitigen Eigentümern und Berücksichtigung hochwertigster Bau- und Ausstattungsqualitäten erbaut und bis in die Gegenwart liebevoll in einem tadellosen Zustand erhalten.

Das malerische Grundstück mit ausgezeichneter Privatsphäre wird von einem bunten Baumbestand umgeben. Besonders hervorzuheben ist der über 50m² große Pool, der dem Anwesen zusätzliche Attraktivität verleiht.

Die Ausstattung und eine durchdachte Raumplanung ermöglichen es, den großzügigen Innenraum optimal zu nutzen und nach eigenen Vorlieben zu gestalten. Die Vielzahl an Einrichtungsmöglichkeiten eröffnet großes Potenzial für individuelle Anpassungen. Hervorzuheben sind jedenfalls die offene Galerie im Wohnzimmer, handgeschlagene Bodenfliesen, traditionelle Kachelöfen und eine reizende Landhausküche.

Die Immobilie kann bei Gewährung eines zeitlich begrenzten Wohnrechtes für die aktuellen Bewohner zu einem angepassten Kaufpreis erworben werden.

Ausstattung

- Parkähnlicher Garten
- Wellnessbereich mit Sauna
- in 2021 komplett sanierter Pool
- In 2021 sanierte Heizungsanlage
- Teilrenovierungen in Dach, Fassade, Zaun, Gaupen
- Kachelöfen
- Garage
- Fußbodenheizung
- Alarmanlage

Lage

Der Heurigen und Villenort Mauer liegt im Süden von Wien und gehört zum Bezirk Liesing. Die Region ist bekannt für ihre idyllische Lage und ihren ländlichen Charakter, während sie gleichzeitig eine enge Verbindung zur pulsierenden Metropole bietet.

Sonstige Angaben

Die OTTO Immobilien GmbH ist als Doppelmakler tätig.

Wir weisen darauf hin, dass unser Unternehmen mit der Vermarktung dieses und weiterer Projekte vom Auftraggeber beauftragt ist und wir daher verpflichtet sind, auf das dadurch gegebene „wirtschaftliche Naheverhältnis" hinzuweisen.

Ein Energieausweis wurde vom Verkäufer/Vermieter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht ab 01.01.2009 noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes bzw. Wohneinheit entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Der vermittelnde Makler übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes.

Fotos (c) Steinbrenner
Staging (c) spotless agency

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Sie sind in den besten Händen:

Frau Elisabeth Papsch und Herr Massimo Saccomanno

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