Wohnfläche:

400,00 m2

Zimmer:

Keine Angaben

Lift:

Nein

Stellplätze:

Nein

Badezimmer:

3

WCs:

4

Balkon:

Nein

Terrasse:

Ja

Kellerabteil:

Nein

Barrierefrei:

Nein

Bezugsfertig:

nach Vereinbarung

Kaufpreis: 

€ 5.950.000,00

Provision: 

3% des Kaufpreises zzgl. 20% Ust

HWB:

in Ausarbeitung

Beschreibung

Direkt am Naturpark Föhrenberge gelegen, in der begehrten Lage von Hinterbrühl, befindet sich diese charmante Altbauvilla aus dem Jahr 1907. Sie thront auf einem weitläufigen Grundstück von über 5.000 m², umgeben von üppigem Baumbestand.

Die Villa bewahrt zahlreiche originale Elemente, darunter Echtholzparkettböden, die ihr einen märchenhaften Charakter verleihen und ihren zeitlosen Reiz unterstreichen.

Sowohl die Villa als auch das großzügige Grundstück bieten reichlich Potenzial für zeitgemäße und individuelle Modernisierungen.

Genießen Sie beeindruckende Ausblicke über die Dächer der Ortschaft und die atemberaubende Natur - eine wahre Ruheoase, und das alles nur 30 Minuten Fahrzeit vom Zentrum Wiens entfernt.

Der Verkauf dieser Immobilie erfolgt auf Eigentümerwunsch unter der möglichen Bedingung eines lebenslangen Wohnrechts für die aktuellen Eigentümer.

Ausstattung

- Originale Bau- und Ausstattungselemente
- Echtholzparkettböden

Lage

Die idyllische Gemeinde Hinterbrühl, malerisch im Bezirk Mödling gelegen, befindet sich etwa 17 km südwestlich von Wien und grenzt an den Naturpark Föhrenberge.

Als beliebter Wohnort für Pendler in die Großstadt Wien bietet Hinterbrühl eine ideale Anbindung über die Wiener Außenring Autobahn A21. Die Gemeinde verfügt über eine umfassende Infrastruktur, die alle Bedürfnisse des täglichen Lebens abdeckt, einschließlich Nahversorgung, Kindergärten und Schulen.

Sonstige Angaben

Die OTTO Immobilien GmbH ist als Doppelmakler tätig.

Wir weisen darauf hin, dass unser Unternehmen mit der Vermarktung dieses und weiterer Projekte vom Auftraggeber beauftragt ist und wir daher verpflichtet sind, auf das dadurch gegebene „wirtschaftliche Naheverhältnis" hinzuweisen.

Ein Energieausweis wurde vom Verkäufer/Vermieter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht ab 01.01.2009 noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes bzw. Wohneinheit entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Der vermittelnde Makler übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes.

Fotos (c) Steinbrenner

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Sie sind in den besten Händen:

Frau Sonja Kaspar und Herr Massimo Saccomanno

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