Bewertung

Die Bewertung von Immobilien ist eine Kunst, die ein Höchstmaß an Erfahrung und Sachverstand erfordert und nur in enger Kooperation mit den besten Partnern erfolgreich im Interesse des Kunden ist.

Die OTTO IMMOBILIEN GRUPPE setzt bei der Bewertung von Immobilien auf drei Werte- und Qualitätsparameter:

Die Bewertung muss fundiert sein.
Durch Erfahrung, lokale Kompetenz, Marktkenntnis und verlässliche Fakten.

Die Bewertung muss durch einen Experten erfolgen.
Dr. Eugen Otto und sein Team verfügt über eine ausgezeichnete Ausbildung und ist seit 1993 gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger, sowie seit 2003 Sachverständiger für internationale Immobilienbewertung. Alle Bewertungsspezialisten der OTTO IMMOBILIEN GRUPPE nehmen laufend an Expertenworkshops auf nationaler und internationaler Ebene und Weiterbildungsveranstaltungen teil.

Die Bewertung muss individuell sein.
Jedes Gutachten wird speziell für den jeweiligen Kunden und das jeweilige Objekt erstellt.

(Foto Team „Bewertung“)

Objekte werden u. a. nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Mikro- und makroökonomische Standortfaktoren
  • Marktsituation
  • Vermietungspotential  
  • Preise und Differenzierung vergleichbarer Objekte
  • Vermarktungszeitpunkt und Dauer
  • Image
  • Zustand
  • Ausstattung, Grundriss
  • Wertentwicklungspotential
  • Technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer

Produkte:

  • Wert- und Schätzgutachten
  • Portfoliobewertung
  • Rentabilitätsanalyse
  • Feasibility
  • Verwertungsberatung
  • Projektberatung
  • Nutzungskonzepte
  • Marktberichte
  • Research 

Zur Bewertung gelangen Wohn- und Gewerbeobjekte aller Art.

Wohnimmobilien

  • Eigentumswohnung
  • Einfamilienhaus
  • Villa
  • Zinshaus

Gewerbeimmobilien

  • Büro
  • Geschäftslokal
  • Hotel- und Gastronomieobjekt
  • Betriebsliegenschaft
  • Spezialimmobilien

Der Anlass für die Bewertung kann sein:

  • An- oder Verkauf
  • Überprüfung des Mietzinses
  • Gutachten wird gesetzlich vorgeschrieben, z.B.
    • steuerliche Gründe (AfA)
    • Investmentfondsgesetz
    • Bilanzierung nach internationalen Richtlinien (IFRS)
    • im Verlassenschaftsverfahren
    • bei Sachwalterschaft

„Endprodukt“:

  • Verkehrswertgutachten
  • Gutachterliche Stellungnahme
  • Bewertung von Rechten und Lasten
  • Mietwertgutachten
  • Standortanalyse
  • Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudie)
  • Portfoliobewertung

Ihr Kontakt:
Angelika Rischka
T + 43 1 512 77 77 DW 357
a.rischkaatotto.at